EU-Zulassung für Metzgereien
Sie schlachten selbst oder Ihr Betrieb / Fachgeschäft geht mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs um? Dann besteht für Sie möglicherweise gemäß der EG-VO 853, 854 (EU-Verordnung aus 2004) eine Zulassungspflicht. Sie müssen in diesem Fall bei dem für Sie zuständigen Landesveterinäramt einen Antrag auf Zulassung stellen.
Zu den zulassungspflichtigen Unternehmen zählen beispielsweise:
- Schlacht-, Zerlegungs-, und Fleischverarbeitungsbetriebe
- Betriebe, die Hackfleisch oder Fleischzubereitungen herstellen oder behandeln
- Betriebe, die Fischereierzeugnisse herstellen, be- oder verarbeiten oder lagern
Der Countdown läuft bis 31. Dezember 2009. Dann läuft die bisherige Übergangsfrist aus. Stellen Sie rechtzeitig Ihren Antrag, da die Bearbeitungsdauer bis zu 6 Monate betragen kann. Im ungünstigsten Fall besteht sonst die Gefahr, nach dem 31.12.2009 die zulassungspflichtige Tätigkeit nicht mehr ausüben zu dürfen.
EU Zulassung heißt vor allem Zukunftsicherung für ihren Betrieb.
- Fühlen Sie sich gegenüber dem Verwaltungsaufwand der Veterinärämter allein gelassen?
- Müssen Sie Ihren Kopf frei haben für Ihren Betrieb?
Dann schieben Sie es nicht auf die lange Bank. Handeln Sie „jetzt“, damit Sie später nicht in den Warteschleifen der Behörde hängen bleiben.
Unsere Mitarbeiter vom Hygieneservice helfen Ihnen, Ihre Hausaufgaben zu machen.
Zulassungsunterlagen wie Betriebsspiegel, Gefahrenanalyse, Warenflussdiagramm, Personalwegeplan, Zuständigkeiten Organigramm, Maschinenaufstellungsplan usw. werden gemeinsam mit Ihnen erfasst und schriftlich fixiert.
Rufen Sie uns jetzt unter Telefon 06103 / 50 44 44 oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Gemeinsam werden wir Ihren EU-Antrag einreichen.